Psychotherapeutische Sprechstunde
Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen, ist es seit April 2018 verpflichtend, vor Beginn einer Psychotherapie mindestens eine psychotherapeutische
Sprechstunde bei einem zugelassenen Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. Diese Sprechstunde dient der ersten diagnostischen Einschätzung und der Abklärung, welche Maßnahmen für Sie als
Patient sinnvoll sind. Sie erhalten im Anschluss an das Erstgespräch eine schriftliche Rückmeldung und weitergehende Informationen, ob und welche Behandlungsmöglichkeiten angezeigt
sind. Dieses Erstgespräch wird von Ihrer Krankenkasse in vollem Umfang übernommen. Sie benötigen ausschließlich Ihre Krankenversicherungskarte.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe hat eine Terminservicestelle eingerichtet und unterstützt Sie in ihrer Suche nach einem
Therapieplatz bzw. Sprechstunde.
Ein Termin für eine Sprechstunde bei mir ist in der Regel innerhalb von 3-4 Wochen möglich.
Leider gibt es derzeit keine freien Plätze bei mir in der Einzeltherapie.